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Landtagsrede von Christa Reichwaldt

28. Juni 2011

Rede und Redebeitrag zum Gesetzentwurf zur kostenfreien Beförderung der Schülerinnen und Schüler

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Am 29. Oktober 2009 haben wir diesen Gesetzentwurf zum ersten Mal im Plenum besprochen. Seitdem liegt unsere Forderung, die Schülerbeförderung für die gesamte Schulzeit kostenfrei zu stellen, auf dem Tisch. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, hatten also anderthalb Jahre lang Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen und unsere Anregung aufzugreifen. Sie hatten Gelegenheit, die absurde Situation abzustellen, dass in den ersten Klassen der Berufsfachschulen für Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss die Beförderungskosten bezahlt werden, für ihre Mitschüler mit Realschulabschluss, die in derselben Klasse sitzen und dasselbe unter denselben Bedingungen lernen, aber nicht. Sie lassen die Absurdität, dass Jugendliche in derselben Klasse unterschiedlich behandelt werden, weiterhin zu. Das ist mir völlig unverständlich.
Abgesehen von dieser Situation an den Berufsschulen geht es aber auch um Grundsätzliches: Wollen wir einen kostenfreien Schulbesuch, oder wollen wir ihn nicht? - In manchen Regionen des Landes betragen die Beförderungskosten über 100 Euro monatlich. Durchschnittlich kostet ein Ticket etwa 60 Euro. Meine Fraktion sagt klar: Der Zugang zu Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen.
(Beifall bei der LINKEN)
Es ist eine staatliche Aufgabe, Teilhabe an Bildung und an Schulunterricht kostenfrei zu organisieren. Das kostet natürlich Geld. Aber die zusätzlichen Kosten der Beförderung im Sekundarbereich II dürfen natürlich auch nicht den Kommunen aufgelastet werden. Ja, das Land muss an dieser Stelle zusätzlich Geld in die Hand nehmen, nach unseren Berechnungen ca. 60 Millionen Euro jährlich, im ersten Jahr weniger. Nach den Berechnungen der Regierungsseite liegen die Kosten bei ca. 80 Millionen Euro. Wir werden in unseren Vorschlägen zum Haushalt 2012 auf die Finanzierung zurück-kommen. Zusätzliche Ausgaben für Bildung werden dabei wieder ein Schwerpunkt sein. Das gilt für die Schülerbeförderung wie für den Ganztags-betrieb an unseren Schulen.
(Beifall bei der LINKEN)Sie kennen unsere Vorstellungen von einem gerechteren Steuersystem, das auch die Kassen von Ländern und Kommunen mit zusätzlichen Einnahmen füllen würde. Diese zusätzlichen Ausgaben für Bildung, z. B. für eine kostenfreie Schülerbeförderung, sind notwendig. Insbesondere kinderreiche und ärmere Familien leiden unter den Schüler-tickets. Im Sekundarbereich I sind sie kostenfrei. Aber wenn die Schüler in die Sekundarstufe II kommen und vielleicht drei Geschwisterkinder am Gymnasium oder an einer Berufsfachschule sind, wird es richtig teuer. 200 Euro im Monat sind für viele Eltern nicht so einfach zu schultern. Aber gerade im ländlichen Raum, wo die nächste berufsbildende Schule oder das nächste Gymnasium oft über 10 km entfernt ist, sind die Schülerinnen und Schüler auf die Tickets angewiesen. Sie können nicht jeden Tag zu Fuß oder mit dem Fahrrad - schon gar nicht bei Eis und Schnee - zur Schule kommen.Das Bildungspaket, in das so viele Hoffnungen gesetzt wurden, hilft, wenn überhaupt, nur bedingt weiter. Es gilt nicht für alle Familien und für den berechtigten Empfängerkreis auch nur eingeschränkt. Außerdem beinhaltet es hohe bürokratische Hürden. Nach der Antragstellung wird dann als eine Art Gnadenakt entschieden, dass die Familie Geld für ein Ticket erhält. Der Zugang zur Sekundarstufe II, zu einer beruflichen Qualifikation, zu einem Abitur darf aber mit einem Gnadenakt nichts zu tun haben. Er muss eine Selbstverständlichkeit sein.(Beifall bei der LINKEN)Daher die einfachste und klarste Regelung: Auch die Schülerbeförderung muss grundsätzlich kos-tenfrei sein. Stimmen Sie in diesem Sinne unserem Gesetzentwurf zu!Vielen Dank.(Beifall bei der LINKEN)____________ Vielen Dank, Herr Präsident.- Meine Damen und Herren! Herr Försterling, es hätte geholfen, meiner Rede zuzuhören. Ich habe gesagt: im ersten Jahr die Hälfte. - Das sind die 30 Millionen Euro. Die Haushaltsanträge betreffen immer den Haushalt des nächsten Jahres. Das nur zur Erklärung, weil Sie eben die Behauptung aufgestellt haben, wir würden in den Haushaltsanträgen ständig die Hälfte der auf das Land zukommenden Kosten vergessen.(Beifall bei der LINKEN)